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Drei Schritte
zur
Fahrzeug­rückgabe

Nach Ablauf Ihres ViveLaCar Auto-Abos geben Sie Ihr Auto bequem und unkompliziert zurück. Schauergeschichten rund um die Fahrzeugrückgabe gibt es bei uns nicht zu befürchten: Die Rückgabe ist Teil unseres Service- Pakets, sie ist 100 % transparent und fair.

handover car

Schritt 1

Fahrzeug vorbereiten für die Rückgabe

Alles, was Sie mit dem Auto erhalten haben, sämtliches Zubehör, muss auch wieder rein, bevor Sie es abgeben. Alle persönlichen Gegenstände, Sticker oder Klebefolien müssen entfernt und das Auto innen und außen sauber sein.

Anhand der Checkliste können Sie Ihr Auto optimal für die Fahrzeugrückgabe vorbereiten.

Checkliste für die Vorbereitung Ihres Autos:

Folgendes sollte im Auto verbleiben:
  • Serviceheft, Bordbuch, Bedienungsanleitung
  • Zulassungsbescheinigung, Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein)
  • Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste
  • Reserverad (falls vorhanden) bzw. Reparaturkit
  • Navigations-CD/ -DVD und SD-Card
  • Bescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Ausgebaute Sitze und Sitzbänke
  • Fahrzeugzubehör gemäß Lieferung
  • Schlüssel
  • Bordwerkzeug
  • Gepäckraumabdeckung und Gepäckraumtrennnetz
  • Sonstige elektronische Datenträger
  • Anbaubescheinigung (ABE)
CHECKLISTE ALS PDF HERUNTERLADEN

Muss das Auto vollgetankt sein?

Auto muss für die Rückgabe nicht vollgetankt sein. Es ist vollkommen ausreichend, wenn der Tank so gefüllt ist, wie bei der Lieferung oder der Abholung zu Beginn des Abos.
Der Stand der Tankfüllung ist im Übergabeprotokoll festgehalten.
Die Betriebsflüssigkeiten Öl- und Kühlwasser müssen für die Rückgabe vollständig aufgefüllt sein.

Schritt 2

Fahrzeug abgeben oder bequem abholen lassen

Nach Ablauf oder Kündigung Ihres Auto-Abos gibt es zwei Möglichkeiten für die Rückgabe:
  • Sie geben Ihr Fahrzeug zum Kündigungstermin beim ausliefernden Händler ab, oder
  • Sie buchen eine Abholung und lassen es von uns ganz bequem abholen.
ViveLaCar Fahrzeugübergabe

Wie wird die Rückgabe organisiert?

Ca. ein bis zwei Wochen bevor Ihr Auto-Abo ausläuft, bekommen Sie eine E-Mail von uns, über die Sie die Art der Rückgabe auswählen können.

Schritt 3

Fahrzeugübergabe und Rückgabeprotokoll

Zur Rückgabe des Fahrzeuges gehört die Sichtung mit anschließendem Überführungsprotokoll. Hier wird in Ihrem Beisein der Zustand des Autos überprüft, Gebrauchsspuren und etwaige Schäden dokumentiert.

Bei einer Rückgabe beim Händler wird die Sichtung im Autohaus durchgeführt, wonach das Auto beim Händler verbleibt.

Bei einer Abholung bei Ihnen zu Hause wird eine erste Sichtung mit unserem Dienstleister und Ihnen vor Ort durchgeführt und in einem von Ihnen unterschriebenen Rückgabeprotokoll dokumentiert, während die endgültige und finale Sichtung im Autohaus stattfindet. Einige Tage später erhalten Sie dann per E-mail das Rückgabeprotokoll, welches alle angefallenen Gebrauchsspuren und Schäden dokumentiert.

Gebrauchsspuren vs. Schäden

Bei einem Auto als Gebrauchsgegenstand unterscheiden wir zwischen normalen Gebrauchsspuren bei sachgemäßer Nutzung und Schäden, die bei unsachgemäßem Gebrauch entstehen.
Normale Gebrauchsspuren gehören zur Nutzung eines Autos dazu: Diese stellen wir somit nicht in Rechnung. Lediglich Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen und nicht bereits im Vorhinein als Unfallschäden gemeldet wurden, berechnen wir in der Endabrechnung.

Mitarbeiterin hilft beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls

Was gilt als Gebrauchsspur?

Als Gebrauchsspur gilt alles, was im Rahmen der üblichen Nutzung und der Kilometer-Laufleistung auftritt und das optische Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht negativ beeinflusst.

Lackierung:
  • Leichte Oberflächenkratzer (polierbar), z.B. im Bereich der Türgriffe
  • Typische Lackmerkmale durch Waschanlagenbenutzung
  • kleine Steinschläge (max. 2mm) an der Fahrzeugfront, sofern nicht mehr als 5 pro 10x10 cm
Karosserie:
  • Dellen/Beulen < 10 mm Durchmesser, ohne Lackbeschädigung
  • nicht mehr als 2 pro Bauteil und nicht mehr als 6 am gesamten Fahrzeug
Stoßfänger:
  • Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten Stoßfängern und Zierleisten, der keine sichtbaren und bleibenden Verformungen zur Folge hatte
  • Leichter Lackabrieb, aber nicht bis in den Grundstoffbereich eindringend
Felgen & Radkappen:
  • leichte Oberflächenkratzer an Felge oder Radkappe
Reifen:
  • Leichte Schürfmerkmale an der Reifenflanke

Innen:
  • Normale Abnutzungsspuren
  • Alles, was sich durch eine normale Reinigung entfernen lässt
Verglasung & Beleuchtung:
  • Kleinere Oberflächenkratzer • kleine Steinschläge und Abplatzer ohne Rissbildung, welche die Sicht
  • nicht beinträchtigen und die die Verkehrssicherheit bzw. Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) nicht beeinträchtigen
  • Scheibenreparaturen, welche durch uns beauftragt wurden